Kinderschutzfachkraft (Insoweit erfahrene Fachkraft / InSoFa)
100 % kostenfrei mit Bildungsgutschein1216,80OnlinePädagogik

Kinderschutzfachkraft (Insoweit erfahrene Fachkraft / InSoFa)

Kursstart ab 10 Teilnehmer:innen · max. 20

Dauer

180 UE

Förderung

Bildungsgutschein

Format

Online

Nächster Start

1.6.2026

Kinderschutzfachkraft – Insoweit erfahrene Fachkraft (InSoFa) nach § 8a SGB VIII

Diese AZAV-zertifizierte Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrenen Fachkraft (InSoFa) qualifiziert Fachkräfte aus Jugendhilfe, Schule, Kita und freien Trägern dazu, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung die gesetzlich vorgesehene Beratung nach § 8a Abs. 4 SGB VIII und § 4 KKG sicher, strukturiert und rechtssicher zu leisten. Die InSoFa-Weiterbildung läuft komplett online, ist bundesweit anerkannt und zu 100 % über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters förderfähig.

Auch bekannt als: Kinderschutzfachkraft Weiterbildung, InSoFa-Weiterbildung online, InSoFa-Umschulung, insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII oder kurz Kinderschutzbeauftragte:r-Ausbildung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Dauer: 180 Unterrichtseinheiten (ca. 4 Wochen Vollzeit, Mo–Fr, je 8 UE)
  • Format: Live-Online-Unterricht, aufgezeichnet zum Nachholen, bundesweit ortsunabhängig (inklusive NRW, Bayern, Baden-Württemberg, Berlin-Brandenburg u. a.)
  • Förderung: 100 % förderfähig mit Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters (§ 81 SGB III)
  • Abschluss: AZAV-zertifiziertes Zertifikat „Insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII" der Limani Akademie
  • Zielgruppe: Pädagogische, soziale und psychologische Fachkräfte mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung
  • Preis: 1.216,80 € (vollständig über Bildungsgutschein finanzierbar)
  • Mindestteilnehmer: 10 Personen pro Kurs – echte Fallberatung braucht eine echte Gruppe

Für wen ist die InSoFa-Weiterbildung gedacht?

  • Erzieher:innen in Kita, OGS, Hort oder stationärer Jugendhilfe, die in ihrer Einrichtung für den Kinderschutz verantwortlich sind
  • Sozialpädagog:innen und Sozialarbeiter:innen bei freien Trägern, Jugendämtern oder in Schulen, die Kolleg:innen fachlich beraten sollen
  • Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter:innen, deren Schule oder Schulträger die InSoFa-Rolle verankern will
  • Leitungskräfte in Kita, Jugendhilfe oder Schule, die Schutzkonzepte nach § 8a/8b SGB VIII verantworten
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen, Heilerziehungspfleger:innen, Heilpädagog:innen mit einschlägiger Praxis

Zulassungsvoraussetzungen

  • Abgeschlossene pädagogische, soziale oder psychologische Ausbildung (z. B. Erzieher:in, Sozialpädagog:in, Sozialarbeiter:in, Lehrkraft, Heilerziehungspfleger:in, Psycholog:in, Psychotherapeut:in)
  • Mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen
  • Deutsch auf C1-Niveau (Fachsprache, Fallarbeit, Berichtswesen)
  • Grundlegende digitale Kompetenzen für den Online-Unterricht
  • Eigener PC mit Webcam und stabile Internetverbindung

Modul 1: Rechtliche Grundlagen & Gefährdungsformen (36 UE)

Das rechtliche Fundament der InSoFa-Rolle.

  • Lektion 1: § 8a und § 8b SGB VIII im Detail – Auftrag, Grenzen, Haftung
  • Lektion 2: § 4 KKG – Beratungsanspruch berufsgeheimnispflichtiger Personen
  • Lektion 3: UN-Kinderrechtskonvention und Bundeskinderschutzgesetz
  • Lektion 4: Formen der Kindeswohlgefährdung: Vernachlässigung, körperliche Gewalt, emotionale Misshandlung, sexualisierte Gewalt
  • Lektion 5: Häusliche Gewalt und Zeug:innenschaft
  • Lektion 6: Digitale Gewalt und Cybergrooming
  • Lektion 7: Datenschutz und Schweigepflicht (§ 203 StGB, DSGVO)
  • Lektion 8: Gewichtige Anhaltspunkte – wann ist was wirklich?

Modul 2: Diagnostik & Einschätzung (36 UE)

Strukturiert beobachten, sicher bewerten.

  • Lektion 1: Risikofaktoren und Schutzfaktoren im Kontext der kindlichen Entwicklung
  • Lektion 2: Bindungstheorie und Trauma-Folgen als diagnostischer Rahmen
  • Lektion 3: Strukturierte Gefährdungseinschätzung mit dem Ampelschema
  • Lektion 4: Kollegiale Einschätzung und Mehraugenprinzip
  • Lektion 5: Dokumentation rechtssicher führen – was gehört in die Akte?
  • Lektion 6: Gespräche mit Kindern und Jugendlichen altersgerecht führen
  • Lektion 7: Elterngespräche bei Gefährdungsverdacht
  • Lektion 8: Umgang mit eigenen Emotionen und Unsicherheiten

Modul 3: Beratung & Kooperation (36 UE)

Die InSoFa-Beratung als strukturierter Prozess.

  • Lektion 1: Rolle und Grenzen der Insoweit erfahrenen Fachkraft
  • Lektion 2: Die Beratungseinheit: Ablauf, Phasen, Dokumentation
  • Lektion 3: Ressourcen- und lösungsorientierte Gesprächsführung
  • Lektion 4: Zusammenarbeit mit dem Jugendamt – wann, wie, wie nicht
  • Lektion 5: Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII verstehen
  • Lektion 6: Schweigepflichtentbindung rechtssicher einholen
  • Lektion 7: Netzwerke im Kinderschutz (Frühe Hilfen, Jugendärztlicher Dienst, Kinderschutzzentrum)
  • Lektion 8: Schnittstellen zu Schule, Polizei, Strafverfolgung

Modul 4: Prävention & Traumapädagogik (36 UE)

Schutzkonzepte entwickeln, traumasensibel handeln.

  • Lektion 1: Schutzkonzepte nach dem UBSKM-Rahmen erstellen
  • Lektion 2: Risiko- und Potenzialanalyse für Einrichtungen
  • Lektion 3: Beschwerde- und Partizipationsverfahren für Kinder
  • Lektion 4: Verhaltenskodex und institutionelle Kultur
  • Lektion 5: Grundlagen der Traumapädagogik (Stabilisierung vor Intervention)
  • Lektion 6: Elterncoaching und -beratung bei belasteten Familien
  • Lektion 7: Eigenschutz, Psychohygiene und Supervision
  • Lektion 8: Umgang mit sekundärer Traumatisierung im Team

Modul 5: Fallkonferenz & Prüfung (36 UE)

Aus Wissen wird Handlungssicherheit.

  • Lektion 1: Das kollegiale Fallkonferenz-Format einführen
  • Lektion 2: Fallvignette 1: Verdacht auf Vernachlässigung in der Kita
  • Lektion 3: Fallvignette 2: Gewalterfahrung eines Grundschulkindes
  • Lektion 4: Fallvignette 3: Digitale Gewalt gegen einen Jugendlichen
  • Lektion 5: Schutzplan erstellen und verhandeln
  • Lektion 6: Schriftliche Fallanalyse (Prüfungsteil 1)
  • Lektion 7: Mündliches Fachgespräch (Prüfungsteil 2)
  • Lektion 8: Zertifikatsvergabe und Reflexion der Lernreise

Was Sie nach der Fortbildung können

  • Sie verstehen den gesetzlichen Auftrag nach § 8a/8b SGB VIII und § 4 KKG vollständig.
  • Sie beurteilen Gefährdungslagen strukturiert mit dem Ampelschema und sauberer Dokumentation.
  • Sie beraten Kolleg:innen professionell, ressourcenorientiert und abgegrenzt von eigener Fall-Verantwortung.
  • Sie entwickeln Schutzkonzepte für Einrichtungen und verankern diese im Team.
  • Sie handeln traumasensibel und schützen sich vor sekundärer Belastung.
  • Sie sind qualifiziert, in Ihrer Einrichtung oder bei einem freien Träger als Insoweit erfahrene Fachkraft beratend tätig zu werden.

Einsatzfelder nach Abschluss

  • Träger der Jugendhilfe (ambulant, teilstationär, stationär) – als einrichtungsinterne InSoFa oder für mehrere Einrichtungen eines Trägers
  • Kitas und Familienzentren – meist eine InSoFa je Träger
  • Schulen und Schulämter – zunehmend auch in OGS und Ganztagsangeboten
  • Jugendämter – in Allgemeinem Sozialen Dienst und Hilfeplanung
  • Freie Praxen und Beratungsstellen – z. B. Erziehungs- und Familienberatung

Kursstart nur mit mindestens 10 Teilnehmer:innen

Wir starten jeden Kurs erst, wenn mindestens 10 Fachkräfte fest angemeldet sind. Das ist bewusst so gewählt: Kinderschutz ist kein Einzel-Thema. Kollegiale Fallberatung, Mehraugenprinzip und ein breiter Erfahrungsaustausch funktionieren nur in einer echten Gruppe. Ihr Platz wird mit Ihrer Anmeldung reserviert; sobald der Starttermin gesichert ist, informieren wir Sie persönlich.


Kontakt & Träger

Limani Akademie – ein Projekt der Limani Bildungsinstitut GmbH & Co. KG Auf der Reihe 2 · 45884 Gelsenkirchen

Ihre Ansprechpartner:innen: Alexandros Tallos Tel. 0209 / 8830637-2 · a.tallos@limani-bildung.de

Häufige Fragen zum Kurs

Was genau ist eine "Insoweit erfahrene Fachkraft" (InSoFa)?

Die Insoweit erfahrene Fachkraft – kurz InSoFa – ist nach § 8a Abs. 4 SGB VIII und § 4 KKG gesetzlich vorgesehen. Sie wird von pädagogischen Fachkräften bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung hinzugezogen, um die Gefährdungseinschätzung qualifiziert zu beraten. Jede Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe sowie jeder Träger mit § 8b SGB VIII-Vereinbarung muss den Zugang zu einer InSoFa sicherstellen.

Wird das Zertifikat bundesweit und insbesondere in NRW anerkannt?

Ja. Der Kurs orientiert sich an den 80- bis 160-UE-Empfehlungen der Länder (u. a. NRW-Landesjugendamt, Bayerisches Landesjugendamt) und geht mit 180 UE bewusst darüber hinaus. Das AZAV-zertifizierte Abschluss-Zertifikat ist bundesweit anerkannt und wird regelmäßig von Trägern der Jugendhilfe, Schulen, Kitas sowie Jugendämtern akzeptiert.

Welche Berufserfahrung brauche ich, um den Kurs zu belegen?

Sie sollten über eine abgeschlossene pädagogische, soziale oder psychologische Ausbildung (z. B. Erzieher:in, Sozialpädagog:in, Sozialarbeiter:in, Heilerziehungspfleger:in, Lehrkraft, Kinderpfleger:in mit Aufstockung) und mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen verfügen. Quereinsteiger:innen ohne diese Basis sind leider nicht zulassungsfähig, da die InSoFa-Rolle diese Grundqualifikation voraussetzt.

Ist die Fortbildung wirklich zu 100 % kostenlos?

Ja – bei Bewilligung eines Bildungsgutscheins durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt der Kostenträger die gesamten Lehrgangskosten von 1.216,80 €. Wir stellen alle AZAV-relevanten Nachweise und Antragsunterlagen bereit und begleiten Sie durch den Antrag.

Wie läuft die Fallkonferenz im Kurs konkret ab?

Im fünften Modul simulieren Sie reale Fallkonferenzen im geschützten Setting. Sie erhalten reale, anonymisierte Fälle aus Kita, OGS, Schule und stationärer Jugendhilfe, erstellen eine strukturierte Gefährdungseinschätzung (Ampel-Schema), entwickeln einen Schutzplan und verteidigen Ihre Einschätzung im Fachgespräch mit erfahrenen Kolleg:innen. Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Fallanalyse und einem mündlichen Fachgespräch.

Was passiert, wenn nicht genug Teilnehmer:innen zusammenkommen?

Der Kurs startet erst, sobald mindestens 10 Teilnehmer:innen fest angemeldet sind. Das garantieren wir bewusst, weil die kollegiale Fallberatung im Kinderschutz nur mit einer lebendigen Gruppe funktioniert. Sollte ein Starttermin nicht zustande kommen, informieren wir Sie rechtzeitig und bieten den nächstmöglichen Termin ohne zusätzliche Kosten an.

Reichen 180 UE für eine vollwertige InSoFa-Qualifikation aus?

Ja. Die Länder empfehlen 80 bis 160 UE. Unsere 180 UE liegen bewusst darüber, um Praxissimulation, Supervision und eine strukturierte Prüfung abzudecken. Damit erfüllen Sie die Anforderungen der Jugendämter sowie die Qualifikationsvoraussetzungen der §§ 8a/8b SGB VIII-Vereinbarungen zwischen freien Trägern und Jugendamt.

Wie sieht der Unterrichtsalltag aus?

180 UE entsprechen rund 4 Wochen Vollzeit (Mo–Fr, je 8 UE). Der Unterricht läuft live online, zusätzlich gibt es Selbstlernphasen für Fallanalysen, Lektüre und Reflexion. Alle Sitzungen werden aufgezeichnet, sodass Sie bei Ausfall ohne Lücke nacharbeiten können.

Diese Themen passen zu Ihrer aktuellen Kurswahl – inhaltlich oder bei der Beantragung Ihres Bildungsgutscheins. Alle Limani-Kurse sind AZAV-zertifiziert und über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zu 100 % förderfähig.

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Förderung & Antrag